Für jede Partnerschaft ist es sinnvoll, klare Verhältnisse zu schaffen für das Zusammenleben und insbesondere auch für den Fall einer Trennung. Wir berücksichtigen die unterschiedlichen Bedürfnisse und Herausforderungen, die sich aus ungleichen Lohn- und Vermögensverhältnissen, Aufgabenteilung und verschiedenen Familienkonstellationen ergeben. Egal ob verheiratet oder nicht, mit oder ohne Kinder, in Patchwork- oder Regenbogenfamilien - wir stehen allen Paaren offen gegenüber und finden gemeinsam eine passende Lösung in Form eines Partnerschaftsvertrages oder Ehevertrages.
Über den eigenen Tod nachzudenken, fällt vielen nicht leicht. Trotzdem ist es wichtig, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen und Vorkehrungen zu treffen. Die gesetzliche Erbfolge kann je nach persönlicher Lebenssituation und familiären Verhältnissen zu unerwünschten Ergebnissen führen, insbesondere bei unverheirateten Paaren mit Kindern. Aber keine Sorge, wir helfen euch dabei, den eigenen Nachlass bestmöglich zu regeln. Wir beraten euch umfassend und erstellen ein auf eure Bedürfnisse zugeschnittenes Testament oder einen Erbvertrag.
Bei einem Todesfall fallen in einer schweren und emotionalen Zeit viele organisatorische Aufgaben an. Wir verstehen, dass das überfordernd sein kann. Deshalb stehen wir dir unterstützend zur Seite. Wir kümmern uns im Bedarfsfall um behördliche und steuerliche Angelegenheiten. Wir erstellen das je nach Situation vorgeschriebene Steuerinventar oder Erbschaftsinventar. Wir beraten dich bei der Entscheidung zur Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft. Wir stellen den benötigten Erbenschein (Erbbescheinigung) aus und kümmern uns um die Erbteilung und Nachlassliquidation. Wir möchten, dass du dich um das Wesentliche kümmern kannst: deine Trauer und das Abschiednehmen von deinem geliebten Menschen.
Urteilsunfähigkeit bedeutet, wenn du aufgrund von Krankheit, Unfall oder Alter nicht mehr in der Lage bist, selbst über deine Angelegenheiten zu entscheiden. In diesem Fall ist gesetzlich vorgesehen, dass durch die Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eine Beistandschaft errichtet wird. Doch mit einem Vorsorgeauftrag kannst du selbst bestimmen, wer sich in einem solchen Fall um dich kümmern soll. Wir beraten dich gerne und erstellen für dich einen individuellen Vorsorgeauftrag.